Ein Phoniater/ Pädaudiologe, HNO-Arzt, Kinderarzt, Hausarzt oder auch ein Kieferorthopäde kann eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen. Erst auf der Grundlage einer Verordnung kann ein/e Logopäde/in tätig werden, d.h. eine ausführliche logopädische Diagnostik und die folgende Therapie durchführen. Wenn Ihnen bereits eine (Erst-) Verordnung vorliegt können Sie mit unserer Praxis telefonisch Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
Der Erstkontakt umfasst in der Regel einen zeitlichen Rahmen von 60 Minuten jede weitere Behandlung 45 Minuten bei einer Frequenz von 1-2 mal pro Woche.
Die Kosten übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Patienten über 18 sind zuzahlungspflichtig.
Angehörige werden zur Unterstützung der Behandlung angeleitet und über deren Inhalt und Verlauf stets informiert. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten,
Lehrern, Erziehern und Therapeuten anderer Fachrichtungen ermöglicht mit Ihrem Einverständnis einen schnelleren positiven Verlauf.
Eine logopädische Behandlung sollte erfolgen, wenn einer der genannten Bereiche in seiner Entwicklung auffällt:
Auch Erwachsene können in verschiedenen Bereichen therapeutisch unterstützt werden:
Unterstützung beim Lese- und Schreiberwerb sowie bei Lese- und Schreibschwäche, Beratungsgespräche für interessierte Eltern mit einer ausführlichen Sprachstandserhebung des Kindes.
in Kindergärten / Kindertagesstätten (Fortbildungen und Elternabende), Schulen, Selbsthilfegruppen.
Wir bieten Ihnen Stimmfortbildungen für Vielsprecher (z.B. Lehrer, Erzieher, Pfarrer, Anwälte, Politiker...) mit dem Schwerpunkt der „Stimmhygiene“ und Prävention von Stimmstörungen.